Der Ältesten­rat set­zt sich zusam­men aus vier von der Hauptver­samm­lung für die Dauer von zwei Jahren zu wäh­len­den Vere­ins­mit­gliedern, die nicht dem Vor­stand ange­hören, und dem Vor­sitzen­den (im Ver­hin­derungs­fall dem stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den) des Vereins.

Der Ältesten­rat berät den Vor­stand in allen wichti­gen Fra­gen des Vere­ins. Darüber hin­aus obliegen ihm Vorschläge für Ehrun­gen, die Schlich­tung von Stre­it­igkeit­en sowie Entschei­dun­gen in Strafver­fahren gemäß Ehrenordnung.

Aktueller Ältesten­rat:

Dieter Lingnau
Rosi Thomas
Peter Dittmann
Susanne Ceulers