Der Ältestenrat setzt sich zusammen aus vier von der Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren zu wählenden Vereinsmitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören, und dem Vorsitzenden (im Verhinderungsfall dem stellvertretenden Vorsitzenden) des Vereins.
Der Ältestenrat berät den Vorstand in allen wichtigen Fragen des Vereins. Darüber hinaus obliegen ihm Vorschläge für Ehrungen, die Schlichtung von Streitigkeiten sowie Entscheidungen in Strafverfahren gemäß Ehrenordnung.
Aktueller Ältestenrat: