Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Turnverein Bergheim!
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Fragen zum Sportangebot stellen Sie bitte direkt an die jeweilige Abteilung.
BANKVERBINDUNG
Kreissparkasse Köln
BIC: COKSDE33XXX
IBAN: DE41 3705 0299 0034 0000 18
DOKUMENTE
Beitragsordnung
Zur Zeit unterhält der Verein 13 Abteilungen mit diversen Untergruppen. Eine regelmäßige Teilnahme an den Übungsstunden ist nur für angemeldete Mitglieder möglich. Interessierte können natürlich einige Schnupperstunden in der jeweiligen Gruppe absolvieren, bevor Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden.
Darüber hinaus bieten wir eine schwankende Anzahl von Einzelkursen an, für die in der Regel zusätzliche Gebühren erhoben werden. Für eine Teilnahme an den Einzelkursen ist keine Mitgliedschaft im TVB erforderlich, jedoch zahlen TVB-Mitglieder eine vergünstigte Kursgebühr!
KINDER
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Gruppe Eltern/Kind. Beitragsfrei bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres
JUGENDLICHE
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Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (soweit sie nicht einer anderen Beitragsklasse angehören)
ERWACHSENE
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Soweit sie nicht einer anderen Beitragsklasse angehören
FAMILIE
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3 Mitglieder gleich welcher Beitragsgruppe bei gemeinsamer Wohnung, mindestens 1 Kind/Jugendlicher nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
OUTDOOR
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Altersunabhängig (zur Zeit Walking)
KURSE
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Die Gebühren der einzelnen Kurse finden Sie bei der jeweiligen Kursinfo.
INFOS ZUM BEITRAG
Die Mitgliedsbeiträge und der Sonderbeitrag werden jeweils zu Beginn des Kalenderhalbjahres fällig; die Aufnahmegebühr einmalig bei Eintritt. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge und Sonderbeiträge erfolgt ausschließlich im Wege des Bankeinzugsverfahrens und zwar für das 1. Kalenderhalbjahr Anfang April des Jahres und für das 2. Kalenderhalbjahr Anfang Oktober des Jahres. Die Aufnahmegebühr wird mit dem zeitlich nächsten Einzug abgebucht. Mit dem Aufnahmeantrag ist das Mitglied verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Für die Beitragshöhe ist die zum Zeitpunkt der halbjährlichen Abbuchung bestehende Beitragsklasse maßgebend. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die zur Änderung der Beitragsklasse führen, sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. Nur auf Anzeige hin sind sie zu berücksichtigen.
Die Einstufung in den Familienbeitrag erfolgt bei bereits bestehender Einzelmitgliedschaft frühestens in dem nach Eintritt der Voraussetzungen folgenden Halbjahr.
Bei Eintritt während des Kalenderjahres werden die Beiträge ab dem Eintrittsmonat anteilig erhoben.
Der Vereinsaustritt kann entsprechend § 5 Absatz 2 der Satzung nur mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalenderhalbjahres schriftlich dem Vorstand erklärt werden.
Beitragsermäßigung und Stundung in sozialen Härtefällen gewährt der Vorstand auf entsprechend begründeten Antrag hin.
Sonderbeiträge (zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zu entrichten):
Abteilung Ju-Jutsu: 3,- EUR/Monat
Abteilung Aerobic: 3,- EUR/Monat
FRAGE ZUR MITGLIEDSCHAFT?
Fragen zum Sportangebot richten Sie bitte
direkt an die jeweilige Abteilung!