DER ERSTE SCHRITT ZU EINEM BEWEGTEN LEBEN

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Turnverein Bergheim!

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

Mit­gliederver­wal­tung

Fra­gen zum Sportange­bot stellen Sie bitte direkt an die jew­eilige Abteilung.

BANKVERBINDUNG

Kreiss­parkasse Köln
BIC: COKSDE33XXX
IBAN: DE41 3705 0299 0034 0000 18

DOKUMENTE

Zur Zeit unter­hält der Vere­in 13 Abteilun­gen mit diversen Unter­grup­pen. Eine regelmäßige Teil­nahme an den Übungsstun­den ist nur für angemeldete Mit­glieder möglich. Inter­essierte kön­nen natür­lich einige Schnup­per­stun­den in der jew­eili­gen Gruppe absolvieren, bevor Sie sich für eine Mit­glied­schaft entscheiden.

Darüber hin­aus bieten wir eine schwank­ende Anzahl von Einzelkursen an, für die in der Regel zusät­zliche Gebühren erhoben wer­den. Für eine Teil­nahme an den Einzelkursen ist keine Mit­glied­schaft im TVB erforder­lich, jedoch zahlen TVB-Mit­glieder eine vergün­stigte Kursgebühr!

KINDER

0/Monat
  • Gruppe Eltern/Kind. Beitragsfrei bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres

JUGENDLICHE

5/Monat
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (soweit sie nicht einer anderen Beitragsklasse angehören)

ERWACHSENE

7/Monat
  • Soweit sie nicht einer anderen Beitragsklasse angehören

FAMILIE

14/Monat
  • 3 Mitglieder gleich welcher Beitragsgruppe bei gemeinsamer Wohnung, mindestens 1 Kind/Jugendlicher nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

OUTDOOR

4/Monat
  • Altersunabhängig (zur Zeit Walking)

KURSE

X/Monat
  • Die Gebühren der einzelnen Kurse finden Sie bei der jeweiligen Kursinfo.

INFOS ZUM BEITRAG

Die Mit­glieds­beiträge und der Son­der­beitrag wer­den jew­eils zu Beginn des Kalen­der­hal­b­jahres fäl­lig; die Auf­nah­mege­bühr ein­ma­lig bei Ein­tritt. Der Einzug der Mit­glieds­beiträge und Son­der­beiträge erfol­gt auss­chließlich im Wege des Bankeinzugsver­fahrens und zwar für das 1. Kalen­der­hal­b­jahr Anfang April des Jahres und für das 2. Kalen­der­hal­b­jahr Anfang Okto­ber des Jahres. Die Auf­nah­mege­bühr wird mit dem zeitlich näch­sten Einzug abge­bucht. Mit dem Auf­nah­meantrag ist das Mit­glied verpflichtet, eine Einzugser­mäch­ti­gung zu erteilen.

Für die Beitragshöhe ist die zum Zeit­punkt der hal­b­jährlichen Abbuchung beste­hende Beitragsklasse maßgebend. Änderun­gen in den per­sön­lichen Ver­hält­nis­sen, die zur Änderung der Beitragsklasse führen, sind dem Vor­stand unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. Nur auf Anzeige hin sind sie zu berücksichtigen.

Die Ein­stu­fung in den Fam­i­lien­beitrag erfol­gt bei bere­its beste­hen­der Einzelmit­glied­schaft früh­estens in dem nach Ein­tritt der Voraus­set­zun­gen fol­gen­den Halbjahr.

Bei Ein­tritt während des Kalen­der­jahres wer­den die Beiträge ab dem Ein­trittsmonat anteilig erhoben.

Der Vere­in­saus­tritt kann entsprechend § 5 Absatz 2 der Satzung nur mit ein­er Frist von vier Wochen zum Ende des Kalen­der­hal­b­jahres schriftlich dem Vor­stand erk­lärt werden.

Beitragser­mäßi­gung und Stun­dung in sozialen Härte­fällen gewährt der Vor­stand auf entsprechend begrün­de­ten Antrag hin.

Son­der­beiträge (zusät­zlich zum Mit­glieds­beitrag zu entrichten):
Abteilung Ju-Jut­su: 3,- EUR/Monat
Abteilung Aer­o­bic: 3,- EUR/Monat

FRAGE ZUR MITGLIEDSCHAFT?

Fra­gen zum Sportange­bot richt­en Sie bitte
direkt an die jew­eilige Abteilung!