DER ERSTE SCHRITT ZU EINEM BEWEGTEN LEBEN

ZUM ANMELDEFORMULAR

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Turnverein Bergheim!

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

Mit­gliederver­wal­tung

Fra­gen zum Sportange­bot stellen Sie bitte direkt an die jew­eilige Abteilung.

Zu den Abteilungen

BANKVERBINDUNG

Kreiss­parkasse Köln
BIC: COKSDE33XXX
IBAN: DE41 3705 0299 0034 0000 18

DOKUMENTE

Zur Zeit unter­hält der Vere­in 13 Abteilun­gen mit diversen Unter­grup­pen. Eine regelmäßige Teil­nahme an den Übungsstun­den ist nur für angemeldete Mit­glieder möglich. Inter­essierte kön­nen natür­lich einige Schnup­per­stun­den in der jew­eili­gen Gruppe absolvieren, bevor Sie sich für eine Mit­glied­schaft entscheiden.

Darüber hin­aus bieten wir eine schwank­ende Anzahl von Einzelkursen an, für die in der Regel zusät­zliche Gebühren erhoben wer­den. Für eine Teil­nahme an den Einzelkursen ist keine Mit­glied­schaft im TVB erforder­lich, jedoch zahlen TVB-Mit­glieder eine vergün­stigte Kursgebühr!

KINDER

0/Monat
  • Gruppe Eltern/Kind. Beitragsfrei bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres

JUGENDLICHE

5/Monat
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (soweit sie nicht einer anderen Beitragsklasse angehören)

ERWACHSENE

7/Monat
  • Soweit sie nicht einer anderen Beitragsklasse angehören

FAMILIE

14/Monat
  • 3 Mitglieder gleich welcher Beitragsgruppe bei gemeinsamer Wohnung, mindestens 1 Kind/Jugendlicher nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

OUTDOOR

4/Monat
  • Altersunabhängig (zur Zeit Walking)

KURSE

X/Monat
  • Die Gebühren der einzelnen Kurse finden Sie bei der jeweiligen Kursinfo.

INFOS ZUM BEITRAG

FRAGE ZUM BEITRAG?

Die Mit­glieds­beiträge und der Son­der­beitrag wer­den jew­eils zu Beginn des Kalen­der­hal­b­jahres fäl­lig; die Auf­nah­mege­bühr ein­ma­lig bei Ein­tritt. Der Einzug der Mit­glieds­beiträge und Son­der­beiträge erfol­gt auss­chließlich im Wege des Bankeinzugsver­fahrens und zwar für das 1. Kalen­der­hal­b­jahr Anfang April des Jahres und für das 2. Kalen­der­hal­b­jahr Anfang Okto­ber des Jahres. Die Auf­nah­mege­bühr wird mit dem zeitlich näch­sten Einzug abge­bucht. Mit dem Auf­nah­meantrag ist das Mit­glied verpflichtet, eine Einzugser­mäch­ti­gung zu erteilen.

Für die Beitragshöhe ist die zum Zeit­punkt der hal­b­jährlichen Abbuchung beste­hende Beitragsklasse maßgebend. Änderun­gen in den per­sön­lichen Ver­hält­nis­sen, die zur Änderung der Beitragsklasse führen, sind dem Vor­stand unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. Nur auf Anzeige hin sind sie zu berücksichtigen.

Die Ein­stu­fung in den Fam­i­lien­beitrag erfol­gt bei bere­its beste­hen­der Einzelmit­glied­schaft früh­estens in dem nach Ein­tritt der Voraus­set­zun­gen fol­gen­den Halbjahr.

Bei Ein­tritt während des Kalen­der­jahres wer­den die Beiträge ab dem Ein­trittsmonat anteilig erhoben.

Der Vere­in­saus­tritt kann entsprechend § 5 Absatz 2 der Satzung nur mit ein­er Frist von vier Wochen zum Ende des Kalen­der­hal­b­jahres schriftlich dem Vor­stand erk­lärt werden.

Beitragser­mäßi­gung und Stun­dung in sozialen Härte­fällen gewährt der Vor­stand auf entsprechend begrün­de­ten Antrag hin.

Son­der­beiträge (zusät­zlich zum Mit­glieds­beitrag zu entrichten):
Abteilung Ju-Jut­su: 3,- EUR/Monat
Abteilung Aer­o­bic: 3,- EUR/Monat

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Fra­gen zum Sportange­bot richt­en Sie bitte
direkt an die jew­eilige Abteilung!