Liebe Vereinsmitglieder,
an dieser Tatsache können wir leider nicht rütteln:
Per Rechtsverordnung (konkret: „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 )“ Stand 16.04.2020 ist uns der Sportbetrieb zunächst weiter bis 03.05.2020 untersagt. Wörtlich wird in § 3 Abs. 3 ausgeführt:
„(3) Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.“
Sportbetrieb:
Das heißt: auch in unserem Verein ruht somit bis zu diesem Zeitpunkt der komplette Sport‑, Spiel‑, Trainings- und Wettkampfbetrieb! Ob es darüber hinaus zu einer Verlängerung dieser notwendigen Zwangspause kommt, bleibt abzuwarten und steht leider erfahrungsgemäß erst kurzfristig vorher fest. Der Vorstand wird alles daran setzten, den Sportbetrieb wieder aufzunehmen, sobald dies rechtlich erlaubt ist und ggf. etwaige Sicherheitsmaßnahmen realisiert sind.
Bis dahin müssen wir uns alle in Geduld üben, wobei wir vor allem darauf hoffen, dass die Übungsleiter und Vereinsmitglieder in einer solchen Ausnahmesituation uns die Treue halten und unserem Verein erhalten bleiben.
Mitgliederbeitrag:
Der Beitragseinzug ist im ersten Halbjahr trotz Ausfalls von Sportstunden aufgrund behördliche Anordnung ganz normal in der zweiten Aprilhälfte 2020 vorgenommen worden. Dies hat verschiedene Gründe:
Zunächst muss der Verein diverse ganzjährig laufenden Kosten (von Verbandsbeiträgen bis Versicherungen etc.) weiter decken können. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass
der Verein seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann. Die dafür erhoben Beiträge werden also vom Mitglied dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann. Dies unterscheidet einen Vereinsbeitrag von einem Beitrag z.B. in einem nicht als Verein organisierten Fitnesstudio, der eine rein vertragliche Grundlage hat.
Überdies gilt mit Blick auf unsere Satzung: Nach § 8 bestimmt die Hauptversammlung über Höhe und Fälligkeit der Beiträge. Nach der Satzung geschuldete Beiträge an einen gemeinnützigen Verein (dies ist der Turnverein Bergheim) können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre – die Rückzahlung dient nicht der Erfüllung des gemeinnützigen Zweckes, begünstigt das Mitglied und stellt daher eine nicht zulässige Mittelverwendung dar. Daher hat der Vorstand mit Blick auf die Gemeinnützigkeit aus rechtlicher Sicht derzeit vorab keinen Spielraum!
Aufgrund von Rückfragen zu einem Sonderkündigungsrecht noch folgender Hinweis: Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum führt zu keinem Sonderkündigungsrecht. Der Vorstand hat allerdings die Möglichkeit in Härtefällen den Beitrag zu stunden; wenden Sie sich in diesem Fall an ein Vorstandsmitglied.
Ausblick Mitgliedsbeitrag
Der Vorstand wird zum Halbjahr 2020 einen “Kassensturz” vornehmen und wohlwollend prüfen ob im zweiten Halbjahr 2020 (dann im Oktober) ein reduzierter Beitragseinzug für die zweite Jahreshälfte erfolgen wird — wofür aus jetziger Sicht einiges spricht. Ein entsprechender Antrag an die Mitgliederversammlung wird vorbereitet werden, ganz gleich ob diese Versammlung dann als Präsenzversammlung — oder was vorübergehend auch möglich — wäre per „Briefwahl“ durchgeführt wird. Darüber werden wir die Mitglieder dann rechtzeitig informieren.
Also: Für das zweite Halbjahr 2020 werden wir eine abgewogene Lösung finden!
Wir wünschen uns, dass wir als solidarische Gemeinschaft diese schwierige Phase überstehen. Sie haben sich nicht ohne Grund — teilweise erst seit einigen Monaten, teilweise schon seit Jahrzehnten — unseren Verein als Ihre sportliche Heimat ausgewählt. Lassen Sie uns in diesen Tagen besonders stark an einem Strang ziehen und dieser Krise trotzen. Mit der Fortdauer Ihrer Mitgliedschaft setzen Sie das richtige Zeichen; diesen wichtigen Vertrauensvorschuss werden wir als Vereinsverantwortliche garantiert zurückzahlen.
Mit sportlichen Grüßen
DER VORSTAND