Liebe Vere­ins­mit­glieder,

an dieser Tat­sache kön­nen wir lei­der nicht rütteln:

Per Rechtsverord­nung (konkret: „Verord­nung zum Schutz vor Neuin­fizierun­gen mit dem Coro­n­avirus SARS-CoV­‑2 )“ Stand 16.04.2020 ist uns der Sport­be­trieb zunächst weit­er bis 03.05.2020 unter­sagt. Wörtlich wird in § 3 Abs. 3 ausgeführt:

(3) Unter­sagt sind jeglich­er Sport­be­trieb auf und in allen öffentlichen und pri­vat­en Sportan­la­gen sowie alle Zusam­menkün­fte in Vere­inen, Sportvere­inen, son­sti­gen Sport- und Freizeiteinrichtungen.“

Sport­be­trieb:

Das heißt: auch in unserem Vere­in ruht somit bis zu diesem Zeit­punkt der kom­plette Sport‑, Spiel‑, Train­ings- und Wet­tkampf­be­trieb! Ob es darüber hin­aus zu ein­er Ver­längerung dieser notwendi­gen Zwangspause kommt, bleibt abzuwarten und ste­ht lei­der erfahrungs­gemäß erst kurzfristig vorher fest. Der Vor­stand wird alles daran set­zten, den Sport­be­trieb wieder aufzunehmen, sobald dies rechtlich erlaubt ist und ggf. etwaige Sicher­heits­maß­nah­men real­isiert sind.

Bis dahin müssen wir uns alle in Geduld üben, wobei wir vor allem darauf hof­fen, dass die Übungsleit­er und Vere­ins­mit­glieder in ein­er solchen Aus­nahme­si­t­u­a­tion uns die Treue hal­ten und unserem Vere­in erhal­ten bleiben.

Mit­glieder­beitrag:

Der Beitrag­seinzug ist im ersten Hal­b­jahr trotz Aus­falls von Sport­stun­den auf­grund behördliche Anord­nung ganz nor­mal in der zweit­en April­hälfte 2020 vorgenom­men wor­den. Dies hat ver­schiedene Gründe:

Zunächst muss der Vere­in diverse ganzjährig laufend­en Kosten (von Ver­bands­beiträ­gen bis Ver­sicherun­gen etc.) weit­er deck­en kön­nen. Der Mit­glieds­beitrag dient dazu, dass

der Vere­in seine satzungsmäßi­gen Zwecke und damit die Gesamt­be­lange sämtlich­er Mit­glieder erfüllen kann. Die dafür erhoben Beiträge wer­den also vom Mit­glied dem Vere­in all­ge­mein zur Ver­fü­gung gestellt, damit dieser seine Auf­gaben erfüllen kann. Dies unter­schei­det einen Vere­ins­beitrag von einem Beitrag z.B. in einem nicht als Vere­in organ­isierten Fit­nesstu­dio, der eine rein ver­tragliche Grund­lage hat.

Überdies gilt mit Blick auf unsere Satzung: Nach § 8 bes­timmt die Hauptver­samm­lung über Höhe und Fäl­ligkeit der Beiträge. Nach der Satzung geschuldete Beiträge an einen gemein­nützi­gen Vere­in (dies ist der Turn­vere­in Bergheim)  kön­nen vom Mit­glied wed­er zurück­ge­fordert noch seit­ens des Vere­ins rück­er­stat­tet wer­den, da dies gemein­nützigkeitss­chädlich wäre – die Rück­zahlung dient nicht der Erfül­lung des gemein­nützi­gen Zweck­es, begün­stigt das Mit­glied und stellt daher eine nicht zuläs­sige Mit­telver­wen­dung dar. Daher hat der Vor­stand mit Blick auf die Gemein­nützigkeit aus rechtlich­er Sicht derzeit vor­ab keinen Spielraum!

Auf­grund von Rück­fra­gen zu einem Son­derkündi­gungsrecht noch fol­gen­der Hin­weis: Mit der Mit­glied­schaft im Vere­in soll grund­sät­zlich eine langfristige Ver­wirk­lichung des Vere­in­szwecks ver­fol­gt wer­den. Die Ein­stel­lung des Sport­be­triebs für einen zunächst über­schaubaren Zeitraum führt zu keinem Son­derkündi­gungsrecht. Der Vor­stand hat allerd­ings die Möglichkeit in Härte­fällen den Beitrag zu stun­den; wen­den Sie sich in diesem Fall an ein Vorstandsmitglied.

Aus­blick Mitgliedsbeitrag

Der Vor­stand wird zum Hal­b­jahr 2020 einen “Kassen­sturz” vornehmen und wohlwol­lend prüfen ob im zweit­en Hal­b­jahr 2020 (dann im Okto­ber) ein reduziert­er Beitrag­seinzug für die zweite Jahreshälfte erfol­gen wird — wofür aus jet­ziger Sicht einiges spricht. Ein entsprechen­der Antrag an die Mit­gliederver­samm­lung wird vor­bere­it­et wer­den, ganz gle­ich ob diese Ver­samm­lung dann als Präsen­zver­samm­lung — oder was vorüberge­hend auch möglich — wäre per „Briefwahl“ durchge­führt wird. Darüber wer­den wir die Mit­glieder dann rechtzeit­ig informieren.

Also: Für das zweite Hal­b­jahr 2020 wer­den wir eine abge­wo­gene Lösung finden!

Wir wün­schen uns, dass wir als sol­i­darische Gemein­schaft diese schwierige Phase über­ste­hen. Sie haben sich nicht ohne Grund — teil­weise erst seit eini­gen Monat­en, teil­weise schon seit Jahrzehn­ten — unseren Vere­in als Ihre sportliche Heimat aus­gewählt. Lassen Sie uns in diesen Tagen beson­ders stark an einem Strang ziehen und dieser Krise trotzen. Mit der Fort­dauer Ihrer Mit­glied­schaft set­zen Sie das richtige Zeichen; diesen wichti­gen Ver­trauensvorschuss wer­den wir als Vere­insver­ant­wortliche garantiert zurückzahlen.

Mit sportlichen Grüßen

DER  VORSTAND